Behandlung
Werden über die Beratung und Frühintervention hinaus weiterführende Hilfen benötigt,
kann eine ambulante oder stationäre Behandlung in Betracht gezogen werden.
Üblich ist es, in einer Spezialambulanz eine fachärztliche Diagnose stellen zu lassen und eine
Behandlung einzuleiten.
Ambulante Behandlungsmöglichkeiten
Eine qualifizierte ambulante Behandlung bei exzessiver Mediennutzung bieten vor allem
Spezialambulanzen, Rehabilitationseinrichtungen für Abhängigkeitserkrankungen und
Psychosomatische Kliniken an. Aber auch ausgewählte Suchtberatungsstellen können im
Rahmen der Ambulanten Reha Sucht Behandlungsangebote machen.
Die Kosten trägt in der Regel der zuständige Rentenversicherungsträger, die gesetzlichen
Krankenkassen oder ein Leistungsträger der Jugendhilfe. Die Beratungsstelle hilft beim Antragsverfahren.
Bei der ambulanten Rehabilitation handelt es sich um eine längerfristige,
verbindliche Behandlung, die in Form von Gruppen- und Einzelgesprächen stattfindet. Die
Behandlung ist so aufgebaut, dass Betroffene zu Hause wohnen bleiben und ihrer Ausbildung/
Arbeit weiter nachgehen können. Auch tagesklinische Angebote sind verfügbar. Es
besteht die Möglichkeit, Angehörige in Form von einzelnen Gesprächen individuell mit in die
Behandlung einzubeziehen.
Stationäre Behandlungsmöglichkeiten
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine stationäre Behandlung durchzuführen. Exzessive
Mediennutzer*innen können bei entsprechender Diagnose und Indikation eine stationäre
Rehabilitationsbehandlung in einer auf dieses Störungsgebiet spezialisierten Fachklinik in
Anspruch nehmen. Die stationäre Behandlung ist meistens nicht direkt am Wohnort möglich
und dauert zwischen acht und zwölf Wochen. Für die Angehörigen besteht die Möglichkeit,
in Form von Gesprächsterminen oder speziellen Angehörigenseminaren mit in die Behandlung
einbezogen zu werden.
Die Kosten trägt normalerweise ebenfalls der zuständige Rentenversicherungsträger, die
Krankenkasse oder ein Leistungsträger der Jugendhilfe. Die Suchtberatungsstelle hilft beim
Antragsverfahren und bei der Wahl der richtigen Klinik. Während der Behandlung beziehen
Betroffene, die berufstätig sind, ein Übergangsgeld. Dies ist mit Krankengeld vergleichbar.
Bis zum Inkrafttreten der ICD-11 in Deutschland konnte nach der Diagnose "Sonstige abnorme
Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle" (F63.8) bzw. "Sonstige näher bezeichnete
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen" (F68.8), oft auch in Kombination mit Angststörung
und Depression als Zusatzdiagnosen behandelt und über die Krankenkassen abgerechnet
werden.
ICD-11 und die neue Diagnose "Pathologisches Spielen"
Seit dem 1. Januar 2022 ist die ICD-11 in Kraft und damit die neue Diagnose "Pathologisches Spielen" in der Kategorie "Verhaltenssüchte". Sie ist unter 6C51 codiert und wird nochmals unterteilt in:
- 6C51.0 Pathologisches Spielen, vorwiegend online,
- 6C51.1 Pathologisches Spielen, vorwiegend offline,
- 6C51.Z Pathologisches Spielen, nicht näher bezeichnet,
- 6C5Y Sonstige näher bezeichnete Störungen durch Verhaltenssüchte,
- 6C5Z Störungen durch Verhaltenssüchte, nicht näher bezeichnet.
Mehr Informationen
ICD-11 Entwurfsfassung, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Fachartikel: Lindenberg, K. & Holtmann, M. (2022). Einzug der Computerspielstörung als Verhaltenssucht in die ICD-11. Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, 50(1), 1-7.
Leitlinie zur Prävention dyregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend
Das Ziel der vorliegenden Leitlinie ist es, einen Überblick zum aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand in Bezug auf dysregulierten Bildschirmmediengebrauch in der Kindheit und Jugend sowie den damit verbundenen Risiken und Umgangsmöglichkeiten darzustellen. Darauf aufbauend werden Empfehlungen von Expert*innen zur Prävention von zeitlich, inhaltlich oder funktional problematischer Nutzung von Bildschirmmedien durch Kinder und Jugendliche und ihre Bezugspersonen innerhalb der pädiatrischen Versorgung aufgestellt.
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. DGKJ. SK2-Leitlinie: Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in der Kindheit und Jugend. 1. Auflage 2022. AWMF-Register Nr. 027-075.
Download: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/027-075, Zugriff am 02.08.2023